Quecksilberemissionen werden nach EU-Recht zu Licht-Aus-Kriterium für neue Kohlekraftwerke

Berlin, 17. Juni 2010: Der geplante Bau zweier Kohlekraftwerke am Standort Brunsbüttel ist wegen der mit ihrem Betrieb verbundenen Quecksilberbelastungen von Elbe und Nordsee auf Grund europarechtlicher Vorgaben nicht genehmigungsfähig. Das ist die Schlussfolgerung der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) aus einem von ihr beauftragten Rechtsgutachten, das jetzt den Genehmigungsbehörden in Schleswig-Holstein vorgelegt wurde.

Mit Steinkohle befeuerte Kraftwerksblöcke der in Brunsbüttel geplanten Größenordnung leiten, trotz der so genannten Rauchgaswäsche, mit dem Abwasser pro Jahr und Block bis zu 10 Kilogramm Quecksilber in die umgebenden Gewässer (EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) legt strenge Grenzwerte fest).

Darüber hinaus kommt es über die Schornsteine zu Quecksilberemissionen von mehr als 300 Kilogramm pro Kohleblock und Jahr in die Atmosphäre.

Die Verantwortlichen müssen sich im Klaren darüber sein, dass sie mit ihren Investitionen in Quecksilber emittierende Anlagen ein hohes rechtliches und damit auch ökonomisches Risiko eingehen.

Download Rechtsgutachten „Quecksilberbelastungen von Gewässern durch Kohlekraftwerke – Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit“