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Bürgerinitiative vertagte Auflösung

Am 8.12. 2012 fand die Jahresversammlung der Bürgerinitiative Kein Steinkohlekraftwerk Lubmin e.V. in Koserow statt, wo vom Vorstand Alternativen zur Auflösung vorbereitet wurden. Denn der Dänische Investor Dong Energy hatte Ende 2009 das Projekt u.a. wegen heftiger Proteste der Bevölkerung, aber auch aus Zweifeln an der Wirtschaftlichkeit, aufgegeben. Nun hat jedoch EWN (Energiewerke Nord als Nachfolger des KKW) die Genehmigungs­unterlagen von Dong Energy für viel Geld (die Summe wird natürlich geheim gehalten) aus Steuermitteln (EWN gehört dem Bund; zuständig ist der Finanzminister) erworben. EWN plant nun anstelle des Kohlekraftwerkes ein Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD III, da bereits zwei Gaskraftwerke am selben Standort in Planung waren). Da hier also ausdrücklich auf Kohle verzichtet wird und damit die wichtigsten Kritikpunkte (u.a. weite Ausbreitung giftiger und feinstaubbelasteter Abgase, Massentransporte und Freiluftlagerung von Kohle und Abtransporte von Abprodukten) entfallen sind, wäre eine Auflösung der Bürgerinitiative eine logische Konsequenz, wie sie auch bereits vor einem Jahr von der Partnerinitiative in Greifswald vollzogen wurde. Überraschenderweise entschieden die Mitglieder anders: „Wir haben zwar bei unserem Kampf gegen das Kohlekraftwerk die damals schon geplanten Gaskraftwerke als sinnvolle Alternative anerkannt, müssen aber heute, nachdem durch die Bundesregierung die „Energiewende“ verkündet wurde, feststellen, dass es das falsche Kraftwerk (keine Kraft-Wärme-Kopplung) am falschen Standort ist (hier wird die Energie und die Abwärme nicht benötigt und erstere muss mit großen Verlusten über die ohnehin unterdimensionierten Leitungsnetze zu den Verbrauchern geleitet werden)!“

Die Mitglieder waren sich einig, dass die ausgelegten Genehmigungsunterlagen kritisch durchgesehen, erkannten Mängeln widersprochen werden und die zu erwartenden öffentlichen Erörterungen begleitet werden müssen. Dazu fordern sie ausdrücklich auch alle verantwortungsbewussten Bewohner unserer Region auf, denn sie wären ja die unmittelbar Betroffenen. Und sei es durch den geplanten Deichrückbau, der auch in den Antragsunter­lagen eine Rolle spielt und als Kompensationsmaßnahme für die Naturschädigungen notwendig wäre.

Eine zentrale Problematik in den Antragsunterlagen ist der auch vom Antragsteller erkannte Konflikt bezüglich der zu erwartenden Schädigung der Natur (Stichworte Natura 2000, FFH- und Vogelschutzgebiete). Zitat aus den Antragsunterlagen: „Gemäß § 34 Abs. 3 BNatSchG darf das Projekt demnach nur zugelassen oder durchgeführt werden, soweit:

· zumutbare Alternativen, die den mit dem Vorhaben verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen erreichen, nicht gegeben sind (§ 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG), und

· es aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist (§ 34 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG), und

· die zur Sicherung des Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes NATURA 2000 notwendigen Maßnahmen vorgesehen sind (sog. Kohärenzsicherungsmaßnahmen, § 34 Abs. 5 BNatSchG).“

Genau diese drei Punkte sind oberflächlich und mit Scheinargumenten abgehandelt worden, dass es lohnt, sich selbst durch Einsicht in die Antragsunterlagen ein Bild zu machen (hier besonders die Ordner 8 bis 11). Wer sich genauer dafür interessiert, kann hier weitere Einzelheiten dazu lesen oder ein Muster hier herunterladen, das er mit seinen persönlichen Einwendungsgründen personalisieren und absenden kann. Einsendungsschluss für Einwendungen: 21. Januar 2013.

Die Antragsunterlagen sind hier zu finden und herunter zu laden.



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