BUND fordert Baustopp für Steinkohlekraftwerk Lünen, nachdem er vor dem OVG Münster die Rechtswidrigkeit der Genehmigung erstritten hatte


Düsseldorf, 06.03.2009 - Nach der gestrigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum geplanten Steinkohlekraftwerk in Lünen fordert der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bezirksregierung Arnsberg auf, ihren Amtpflichten nachzukommen und einen Stopp für den Kraftwerksbau zu verfügen. Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts hatte im Rahmen der mündlichen Verhandlung unmissverständlich klargestellt, dass die Kraftwerksgenehmigung derzeit rechtswidrig ist - und zwar insbesondere wegen der unterlassenen Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf die nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützten Gebiete . Das Gericht bemängelte insbesondere, dass der unzulässige Schadstoffeintrag in die sensiblen Naturschutzgebiete entlang der Lippe nicht ausreichend geprüft wurde und stellte fest, dass der Genehmigungsbescheid deswegen rechtswidrig ist. Daneben äußerten die Verwaltungsrichter auch erhebliche Zweifel an der immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens, weil insbesondere die Feinstaubbelastung im Nahbereich des geplanten Kraftwerks unzulässig hoch sei.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster am 06.03.09 zum geplanten Steinkohlekraftwerk in Lünen kann Auswirkungen auf Kraftwerksvorhaben in ganz Deutschland haben.