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BUND: „Herbe Schlappe für Kraftwerkslobby“

Düsseldorf, 03.09.2009 – Als „wegweisende Entscheidung für den Klimaschutz und herbe Schlappe für die Kraftwerkslobby“ wertete der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Bebauungsplan für das E.On-Steinkohlenkraftwerk in Datteln. In dem von einem Privatkläger angestrengten Normenkontrollverfahren hatte der 10. Senat des OVG Münster heute den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Dieser sollte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das bereits in Bau befindliche größte Steinkohle Monoblock-Kraftwerk Europas mit einer elektrischen Leistung von ca. 1.050 MW und einem CO2-Ausstoß von jährlich bis zu 6,5 Millionen Tonnen schaffen. Der BUND kündigte an, jetzt einen gerichtlichen Baustopp erwirken zu wollen.

Das Gericht begründete die Aufhebung des Bebauungsplans v.a. mit gravierenden Verstößen gegen landesplanerische Vorgaben. Die ganze Meldung ist hier zu lesen.

Weitere (etwas ungeordnete) Zusatzinformationen zum Thema und neuere Informationen vom 17.09.09.

Weitere Teilgenehmigungen wurden durch das OVG NRW laut Pressemeldung vom 24.09.2009 außer Kraft gesetzt.



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