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Hinweise von RA Peter Kremer zu:

Einwendungen gegen die geplanten Kohlekraftwerke Lubmin

(Einwendungsfrist: 15. September 2008)

Die Umweltverbände BUND, WWF und NABU sowie die Bürgerinitiativen „Zukunft Lubminer Heide e.V.", „Kein Steinkohlekraftwerk Lubmin e.V.", „Greifswald gegen das Steinkohlekraftwerk Lubmin e.V." und „Rügen gegen das Steinkohlekraftwerk Lubmin" werden gegen die geplanten Steinkohlekraftwerke in Lubmin von Fachleuten Einwendungen auch in der zweiten Runde des Einwendungsverfahrens erarbeiten lassen. Die Verbände und Bürgerinitiativen bieten allen denjenigen, die sich gegen die geplanten Kraftwerke wenden, an, sie in diesem zweiten Einwendungsverfahren wieder mit zu vertreten. Alle diejenigen, die schon auf der Unterschriftenliste für die erste Einwendungsrunde unterschrieben haben, werden automatisch auch in der zweiten Runde mit vertreten. Wer dies nicht wünscht, möge sich bitte beim WWF in Stralsund melden: WWF Ostseebüro, Knieperwall 1, 18439 Stralsund Tel.: 03831-297018 oder 280701, Fax: 03831-297599, eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Wer noch nicht auf der Liste steht, muss sich auf der hier anhängenden Liste neu eintragen. Mit der Unterschrift auf der beigefügten Liste ermächtigen die Einwender die Verbände und Bürgerinitiativen, eine Einwendung in ihrem Namen abzugeben. Kosten sind mit dieser Ermächtigung nicht verbunden, es entstehen auch keine Kosten seitens der Behörde.

Die Umweltverbände und Bürgerinitiativen bitten jedoch alle Einwender, zusätzlich zu dieser „Zentraleinwendung" auch eigene separate Einwendungen zu erheben. Wichtig ist es, dass die individuelle Betroffenheit durch die geplanten Kraftwerke dargestellt wird.

Für Einwendungen gelten folgende formelle Anforderungen:

  • Der Absender der Einwendung muss erkennbar sein, also vollständige Namens- und Adressangaben. Außerdem muss die Einwendung mit Datum versehen sein und sollte unterzeichnet sein.
  • Der Name und die Adresse des Empfängers müssen ebenfalls vollständig erkennbar sein. Empfänger ist eines der im Anhang aufgeführten Ämter.

Wir empfehlen, auf der Einwendung mindestens folgende Betroffenheit in eigenen Worten darzustellen:

  • Schreiben Sie zunächst, in welcher ungefähren Entfernung Sie zu dem geplanten Vorhaben wohnen bzw. arbeiten.
  • Schreiben Sie sodann, was Sie bei der Verwirklichung der Steinkohlekraftwerke befürchten. Es ist sehr ratsam, wenn Sie diese Befürchtungen aus Ihrer persönlichen Sicht heraus beschreiben. Gibt es beispielsweise in Ihrer Familie Menschen, die besonders empfindlich gegenüber Luftschadstoffen reagieren, beispielsweise aufgrund von Allergien, sollten Sie dies auf jeden Fall benennen. Auch wenn Sie Einschränkungen Ihrer gewerblichen Tätigkeit, beispielsweise im Tourismus, befürchten, sollten Sie die aufschreiben. Gleiches gilt, wenn Sie beispielsweise mit einer Wertminderung Ihrer Grundstücke rechnen.
  • Auch alle anderen Argumente gegen die geplanten Kraftwerke sollten so ausführlich wie möglich notiert werden. Formelle Anforderungen hieran gibt es nicht, Sie können dies auch handschriftlich und notfalls in Stichworten machen. Die Behörde muss nur verstehen, worum es geht.

Wichtig ist, dass Sie die Einwendungsfrist 15. September 2008 einhalten!!!

 

Die Unterlagen liegen bis einschließlich 1.9.2008 zur Einsichtnahme in den im Anhang aufgeführten Ämtern aus.

 

Erforderlich ist, dass die Einwendungen spätestens an diesem Tag bei den Behörden ankommen. Sie können die Einwendungen entweder selbst vorbei bringen (dann lassen Sie sich auf einer Kopie den Eingang bestätigen) oder Sie an die Ämter faxen. Wenn Sie faxen, dann bewahren Sie bitte das Faxprotokoll auf. Gefährlich ist es, die Einwendungen per Post oder per Einschreiben zu versenden, weil es dann passieren kann, dass dies zu spät ankommt. Nur dann, wenn Sie die Einwendung einige Tage vor dem Ablauf der Einwendungsfrist abgeben, reicht die Versendung per Post. Per eMail können Einwendungen nicht abgegeben werden.

 

Eine Vorlage für ein Anschreiben an die Behörde können Sie beim WWF anfordern.

 

Wir bitten Sie, dem WWF eine Kopie Ihrer Einwendung zur Verfügung zu stellen.

Wir werden Ihre Interessen auch auf dem Erörterungstermin mit ansprechen. Dafür müssen wir jedoch wissen, welche persönlichen Betroffenheiten es gibt. Auch dies ist für Sie mit keinen Kosten verbunden.

 

Alle rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden dann in öffentlichen Erörterungsterminen erörtert. Der Sinn dieser Erörterungstermine besteht darin, dass die Einwender Ihre Belange noch einmal mündlich vorbringen und auch die Behörde und den Kraftwerksbetreiber befragen können.

 

Das StAUN hat folgende Termine für die Erörterungen bekannt gegeben. Der Ort steht noch nicht fest.

 

Kühlwasserentnahme, Einleitung von Kühlwasser,Einleitung von Prozesswasser am 28. Oktober 2008, 10.00 Uhr

Naturschutzgenehmigung am 4. November 2008, 10.00 Uhr

Artenschutz am 11. November 2008, 10.00 Uhr

Permanente Grundwasserabsenkung am 13. November 2008, 10.00 Uhr

Bauzeitliche Grundwasserabsenkung am 13. November 2008, 10.00 Uhr

Zweiter Vorbescheid mit Erlass einer ersten Teilgenehmigung (Baustellenfreimachung u.a.) am 19. November 2008, 10.00 Uhr

 

Da nicht damit zu rechnen ist, dass die Erörterungen an einem Tag abgeschlossen werden, wird auch an den jeweils darauf folgenden Tagen erörtert. Wir werden versuchen, vor dem Erörterungstermin eine Tagesordnung von der Behörde zu erhalten, die dann beim WWF abgerufen werden kann.

 

Wir möchten Sie auch bitten, möglichst zahlreich zu den Erörterungsterminen zu erscheinen. Sofern Sie Ihre Anliegen selbst vertreten können, ist dies sehr hilfreich. Aber auch nur Ihre Präsenz hilft den Kritikern des Vorhabens. Der Termin ist öffentlich, die Teilnahme hängt also nicht davon ab, ob vorher Einwendungen erhoben wurden. Rederecht haben allerdings nur die Einwender.

 

Auch wenn Ihnen durch diesen Service keine Kosten entstehen: Die Umweltverbände verfügen über keine großen Finanzmittel und sind deshalb auf Unterstützung angewiesen. Auch kleine Spenden helfen in diesem sehr aufwändigen Verfahren, da seitens der Umweltverbände Gutachter und Anwälte bezahlt werden müssen. Falls Sie etwas spenden können und wollen, bitten wir um Überweisung auf ein Spendenkonto:

 

  • BUND Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, BLZ 140 520 00, Kt.-Nr. 370033370, Verwendungszweck: Lubmin
  • WWF Deutschland, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 550 205 00, Konto 2000, Verwendungszweck: Kraftwerk Lubmin
  • Bürgerinitiative „Zukunft Lubminer Heide e.V.", Volksbank Greifswald, BLZ 150 616 38, Konto 821 28 56
  • Bürgerinitiative "Kein Steinkohlekraftwerk Lubmin" e.V., Sparkasse Vorpommern, BLZ 150 505 00, Konto 37000 1052
  • Bürgerinitiative „Greifswald gegen das Steinkohlekraftwerk Lubmin e.V.", Volksbanken Raiffeisenbank eG, BLZ 150 616 38, Konto 113 94 10
  • Bürgerinitiative „Rügen gegen das Steinkohlekraftwerk Lubmin", Sparkasse Rügen, BLZ 130 510 42, Konto 300 480 18

 

Wenn ein Spendenbescheid gewünscht ist, geben Sie bitte bei Verwendungszweck zusätzlich ihre Adresse an.
Im Folgenden noch ein Muster für ein Einwendungsschreiben:

An das Staatliches Amt für Umwelt und Natur Stralsund

Badenstraße 18

18439 Stralsund

auch per Telefax: (0 38 31) 6 96-2 33 oder 696 - 369

Datum:

Betreff: Steinkohlekraftwerk Lubmin

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den Genehmigungsverfahren für das geplante Steinkohlekraftwerk Lubmin erhebe ich im Nachfolgenden Einwendungen. Diese Einwendungen gelten für alle von Ihnen durchgeführten Verfahren, also für das Verfahren der Kühlwasserentnahme, der Einleitung von Kühlwasser und der Einleitung von Prozesswasser, das Verfahren der Naturschutzgenehmigung, das artenschutzrechtliche Verfahren, das Verfahren der permanenten Grundwasserabsenkung, das Verfahren der bauzeitlichen Grundwasserabsenkung und das Verfahren zum Erlass eines zweiten Vorbescheids einschließlich des Erlasses einer ersten Teilgenehmigung. Sollten noch weitere Verfahren geführt werden, erstreckt sich die Einwendung auch auf diese.

 

Diese Einwendung gilt parallel zu anderen Einwendungen, die in meinem Namen erhoben werden.

 

Mit dieser Einwendung wende ich mich gegen die Genehmigung des Steinkohlekraftwerks und der hierfür weiter erforderlichen Genehmigungen. Ich begründe dies wie folgt:

Ich bitte Sie, mir den Eingang der Einwendung zu bestätigen.

Bereits jetzt bitte ich außerdem darum, mir nach den Erörterungsterminen ein Protokoll des Erörterungstermins zur Verfügung zu stellen. Sofern hierfür Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Mitteilung der Kosten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

________________________

Unterschrift

 

 

Absender:

 

 

Name: __________________________________

 

 

Vorname: __________________________________

 

 

Straße: __________________________________

 

 

Plz, Ort: __________________________________


 


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