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PETER KREMER/ RECHTSANWALT

Die Umweltverbände BUND, WWF und NABU sowie die Bürgerinitiativen „Zukunft Lubminer Heide e.V.“, „Kein Steinkohlekraftwerk Lubmin e.V.“, „Greifswald gegen das Steinkohlekraftwerk Lubmin e.V.“ und „Rügen gegen das Steinkohlekraftwerk Lubmin“ werden gegen die geplanten Steinkohlekraftwerke in Lubmin von Fachleu-ten Einwendungen auch in der zweiten Runde des Einwendungsverfahrens erarbei-ten lassen. Die Verbände und Bürgerinitiativen bieten allen denjenigen, die sich ge-gen die geplanten Kraftwerke wenden, an, sie in diesem zweiten Einwendungsver-fahren wieder mit zu vertreten. Alle diejenigen, die schon auf der Unterschriftenliste für die erste Einwendungsrunde unterschrieben haben, werden automatisch auch in der zweiten Runde mit vertreten. Wer dies nicht wünscht, möge sich bitte beim WWF in Stralsund melden:

WWF Ostseebüro
Knieperwall 1
18439 Stralsund
Tel.: 03831-297018 oder 280701
Fax: 03831-297599
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wer noch nicht auf der Liste steht, muss sich auf der hier anhängenden Liste neu eintragen. Mit der Unterschrift auf der beigefügten Liste ermächtigen die Einwender die Verbände und Bürgerinitiativen, eine Einwendung in ihrem Namen abzugeben. Kosten sind mit dieser Ermächtigung nicht verbunden, es entstehen auch keine Kos-ten seitens der Behörde. 

Die Umweltverbände und Bürgerinitiativen bitten jedoch alle Einwender, zusätzlich zu dieser „Zentraleinwendung“ auch eigene separate Einwendungen zu erheben. Wichtig ist es, dass die individuelle Betroffenheit durch die geplanten Kraftwerke dar-gestellt wird. 

Für Einwendungen gelten folgende formelle Anforderungen: 

· Der Absender der Einwendung muss erkennbar sein, also vollständige Namens- und Adressangaben. Außerdem muss die Einwendung mit Datum versehen sein und sollte unterzeichnet sein.
· Der Name und die Adresse des Empfängers müssen ebenfalls vollständig er-kennbar sein. Empfänger ist eines der im Anhang aufgeführten Ämter.

Wir empfehlen, auf der Einwendung mindestens folgende Betroffenheit in eigenen Worten darzustellen: 

· Schreiben Sie zunächst, in welcher ungefähren Entfernung Sie zu dem geplanten Vorhaben wohnen bzw. arbeiten. 
· Schreiben Sie sodann, was Sie bei der Verwirklichung der Steinkohlekraftwerke befürchten. Es ist sehr ratsam, wenn Sie diese Befürchtungen aus Ihrer persönli-chen Sicht heraus beschreiben. Gibt es beispielsweise in Ihrer Familie Menschen, die besonders empfindlich gegenüber Luftschadstoffen reagieren, beispielsweise aufgrund von Allergien, sollten Sie dies auf jeden Fall benennen. Auch wenn Sie Einschränkungen Ihrer gewerblichen Tätigkeit, beispielsweise im Tourismus, be-fürchten, sollten Sie die aufschreiben. Gleiches gilt, wenn Sie beispielsweise mit einer Wertminderung Ihrer Grundstücke rechnen. 
· Auch alle anderen Argumente gegen die geplanten Kraftwerke sollten so ausführ-lich wie möglich notiert werden. Formelle Anforderungen hieran gibt es nicht, Sie können dies auch handschriftlich und notfalls in Stichworten machen. Die Behör-de muss nur verstehen, worum es geht.

Wichtig ist, dass Sie die

Einwendungsfrist 15. September 2008

einhalten!!!

Die Unterlagen liegen bis einschließlich 1.9.2008 zur Einsichtnahme in den im An-hang aufgeführten Ämtern aus. 

Erforderlich ist, dass die Einwendungen spätestens an diesem Tag bei den Behörden ankommen. Sie können die Einwendungen entweder selbst vorbei bringen (dann lassen Sie sich auf einer Kopie den Eingang bestätigen) oder Sie an die Ämter faxen. Wenn Sie faxen, dann bewahren Sie bitte das Faxprotokoll auf. Gefährlich ist es, die Einwendungen per Post oder per Einschreiben zu versenden, weil es dann passieren kann, dass dies zu spät ankommt. Nur dann, wenn Sie die Einwendung einige Tage vor dem Ablauf der Einwendungsfrist abgeben, reicht die Versendung per Post. Per eMail können Einwendungen nicht abgegeben werden. 

Eine Vorlage für ein Anschreiben an die Behörde können Sie beim WWF anfordern.

Wir bitten Sie, dem WWF eine Kopie Ihrer Einwendung zur Verfügung zu stellen. 
Wir werden Ihre Interessen auch auf dem Erörterungstermin mit ansprechen. Dafür müssen wir jedoch wissen, welche persönlichen Betroffenheiten es gibt. Auch dies ist für Sie mit keinen Kosten verbunden. 

Alle rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden dann in öffentlichen Erörte-rungsterminen erörtert. Der Sinn dieser Erörterungstermine besteht darin, dass die Einwender Ihre Belange noch einmal mündlich vorbringen und auch die Behörde und den Kraftwerksbetreiber befragen können. 

Das StAUN hat folgende Termine für die Erörterungen bekannt gegeben. Der Ort steht noch nicht fest.

Kühlwasserentnahme
Einleitung von Kühlwasser
Einleitung von Prozesswasser am 28. Oktober 2008, 10.00 Uhr

Naturschutzgenehmigung am 4. November 2008, 10.00 Uhr

Artenschutz am 11. November 2008, 10.00 Uhr

Permanente Grundwasserabsenkung am 13. November 2008, 10.00 Uhr

Bauzeitliche Grundwasserabsenkung am 13. November 2008, 10.00 Uhr

Zweiter Vorbescheid mit
Erlass einer ersten Teilgenehmigung
(Baustellenfreimachung u.a.) am 19. November 2008, 10.00 Uhr  

Da nicht damit zu rechnen ist, dass die Erörterungen an einem Tag abgeschlossen werden, wird auch an den jeweils darauf folgenden Tagen erörtert. Wir werden ver-suchen, vor dem Erörterungstermin eine Tagesordnung von der Behörde zu erhalten, die dann beim WWF abgerufen werden kann.

Wir möchten Sie auch bitten, möglichst zahlreich zu den Erörterungsterminen zu er-scheinen. Sofern Sie Ihre Anliegen selbst vertreten können, ist dies sehr hilfreich. Aber auch nur Ihre Präsenz hilft den Kritikern des Vorhabens. Der Termin ist öffent-lich, die Teilnahme hängt also nicht davon ab, ob vorher Einwendungen erhoben wurden. Rederecht haben allerdings nur die Einwender. 

Auch wenn Ihnen durch diesen Service keine Kosten entstehen: Die Umweltverbän-de verfügen über keine großen Finanzmittel und sind deshalb auf Unterstützung an-gewiesen. Auch kleine Spenden helfen in diesem sehr aufwändigen Verfahren, da seitens der Umweltverbände Gutachter und Anwälte bezahlt werden müssen. Falls Sie etwas spenden können und wollen, bitten wir um Überweisung auf ein Spenden-konto: 

· BUND Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, BLZ 140 520 00, Kt.-Nr. 370033370, Verwendungszweck: Lubmin
· WWF Deutschland, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 550 205 00, Konto 2000, Ver-wendungszweck: Kraftwerk Lubmin
· Bürgerinitiative „Zukunft Lubminer Heide e.V.“, Volksbank Greifswald, BLZ 150 616 38, Konto 821 28 56
· Bürgerinitiative "Kein Steinkohlekraftwerk Lubmin" e.V., Sparkasse Vorpommern, BLZ 150 505 00, Konto 37000 1052
· Bürgerinitiative „Greifswald gegen das Steinkohlekraftwerk Lubmin e.V.“, Volks-banken Raiffeisenbank eG, BLZ 150 616 38, Konto 113 94 10 
· Bürgerinitiative „Rügen gegen das Steinkohlekraftwerk Lubmin“, Sparkasse Rü-gen, BLZ 130 510 42, Konto 300 480 18

Wenn ein Spendenbescheid gewünscht ist, geben Sie bitte bei Verwendungszweck zusätzlich ihre Adresse an.

PETER KREMER RECHTSANWALT

Heinrich-Roller-Straße 19, 10405 Berlin

TEL: 030/ 288 76 783
FAX: 030/ 288 76 788
Funk: 0172 – 64 64 425


Anhang

Ämter in denen die Unterlagen ausliegen:
· Staatliches Amt für Umwelt und Natur Stralsund
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Badenstraße 18, 18439 Stralsund
Fax: 03831 696 233 oder 03831 696 369
Mo., Mi., Do. von 8.00 – 16.30 Uhr
Di. von 8.00 – 17.00 Uhr
Fr. von 8.00 – 14.00 Uhr

· Staatliches Amt für Umwelt und Natur Ueckermünde
Kastanienallee 13, 17373 Ueckermünde
Fax:039771 44235
Mo. bis Do. von 8.00 – 16.30 Uhr
Fr. von 8.00 – 14.00 Uhr

· Amt Lubmin
Geschwister-Scholl-Weg 15, 17509 Lubmin
Fax: 038354 22197
Mo. von 7.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
Di. von 7.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Mi. von 7.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
Do. von 7.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
Fr. von 7.00 – 12.00 Uhr

· Amt Usedom Nord
Möwenstraße 1, 17454 Ostseebad Zinnowitz
Fax: 038377 73199
Mo. – Mi. von 7.00 – 12.00 und 12.30 – 16.00 Uhr
Do. von 7.00 – 12.00 und 12.30 – 18.00 Uhr
Fr. von 7.00 – 12.00 Uhr

· Amt Mönchgut-Granitz
Göhrener Weg 1, 18586 Ostseebad Baabe
Fax: 038303 87368
Mo., Mi., Do. von 7.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr
Di. von 7.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Fr. von 7.00 – 12.00 Uhr

· Amt Bergen auf Rügen
Markt5-6, 18528 Bergen auf Rügen
Fax: 03838 811-222
Mo., Mi., Do. von 7.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr
Di, von 7.00 – 12.00 und 13.30 – 18.00 Uhr
Fr. von 7.00 – 12.00 Uhr

· Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
Goldenbergerstr.12, 18273 Güstrow
Fax: 03843 777 – 106
Mo. - Do. von 8.00 - 17.00 Uhr
Fr. von 8.00 - 13.00 Uhr

· Amt Züssow
Dorfstraße 6, 17495 Züssow
Fax: 03 83 55 643 – 99
Mo., Mi. von 7.00 - 12.00 und 12.30 - 16.00 Uhr
Di. von 7.00 - 12.00 und 12.30 - 18.00 Uhr
Do. von 7.00 - 12.00 und 12.30 - 16.30 Uhr
Fr. von 7.00 - 12.00 Uhr

· Amt Am Peenestrom
Burgstraße 6, 17438 Wolgast
Fax: 03836 251 100
Mo., Mi., Do. von 7.30 - 16.00 Uhr
Di. von 7.30 - 18.00 Uhr
Fr. von 7.30 - 12.00 Uhr

· Amt Anklam-Land
Rebelower Damm 2, 17392 Spantekow
Fax: 039727 20225 oder 26548
Mo., Mi., Do. von 7.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Di. von 7.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Fr. von 7.00 - 12.00 Uhr

· Amt Recknitz-Trebeltal
Karl-Marx-Straße 18, 18465 Tribsees
Fax: 03 83 20 / 617-200
Mo., Mi., Do. von 7.00 - 16.00 Uhr
Di. von 7.00 - 18.00 Uhr
Fr. von 7.00 - 12.00 Uhr


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