Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses
Tolle Überschrift! So etwas können sich nur Bürokraten einfallen lassen! Aber am 6.11. ging es bei den Erörterungen in Greifswald exakt um folgende zentrale Frage: Dong braucht im Falle der beabsichtigten Investition, die, von allen Seiten unbestritten, eine Beeinträchtigung vielfacher Belange des Naturschutzes darstellt, eine Ausnahmegenehmigung, die nur bei Vorliegen genau dieses überwiegenden öffentlichen Interesses zulässig ist. Merkwürdigerweise wurde dieses Interesse schon im November 2007 vom Wirtschaftsministerium in Schwerin (als sog. Fuchs-Papier in die Geschichte eingegangen) erarbeitet und Dong zur Verfügung gestellt. Wohlgemerkt: Geschrieben von der Aufsichtsbehörde des STAUN, das jetzt die Aufgabe hat, die Anträge von Dong zu bewilligen (oder vielleicht auch abzulehnen). Die Einwender trugen ihre Argumente oft sehr emotional vor und wurden in der Regel mit beachtlichem Beifall von den zeitweise anwesenden ca. 100 Zuhörern unterstrichen.
Um nur wenige Beispiele zu nennen: Torsten Jelinski als Betreiber einer Gaststätte auf Rügen machte mehrfach überzeugend klar, dass die erfolgreich entwickelte Tourismusbranche (viele Unternehmer haben mit hohem Risiko investiert) als nahezu einzige Wirtschaftskraft der Region mit dem Bau des Kraftwerkes hohe Rückschläge erfahren wird.
Horst Thieme rechnete vor, dass die Energie, die vor Ort gar nicht benötigt wird, über derzeit unzureichende Leitungssysteme mit vielen Verlusten zu den Verbrauchern z.B. nach Österreich geleitet werden muss. Außerdem rechnete er vor, dass die angepriesene CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage- CO2-Abspaltung und Speicherung) keine Alternative ist, da sie den Kraftwerkswirkungsgrad um 10 bis 15 % senkt und das 5,5-fache Volumen der eingesetzten Kohle als flüssiges CO2 anfallen würde. Deshalb ist es eine Scheinalternative und wird von Realisten auch als Trojanisches Pferd der Betreiber von Kohlekraftwerken bezeichnet.
Eberhard Meißner erklärte mit 33 Punkten dem Antragsteller sein „Geschäftsmodell" für Dong, das darin besteht, wieder nach Hause zu gehen und das Kraftwerk dort zu bauen. Grundlage dafür bildeten die vielen Argumente Dongs in ihren Werbeaussagen für ihr geplantes Kraftwerk in Lubmin. Abschließend erklärte er jedenfalls den Vertretern des STAUN, dass die 32 Tausend Unterschriften der Volksinitiative für sie ein doch eindeutiges Mandat sind, da sie ausschließlich von wahlberechtigten Bürgern aus Mecklenburg-Vorpommern stammen.
Fazit des Tages: Ein öffentliches Interesse gibt es nicht. Es ist das falsche Kraftwerk (veraltete Technologie) am falschen Ort (keine Abnehmer von Elektro- und Wärmeenergie am Standort)!