1. Die Elektroenergie wird nicht gebraucht. (Weder am Industriestandort Lubmin, noch in M-V, noch in Deutschland gegenwärtig und nach einem Kernenergieausstieg.)
2. Die Elektroenergie kann nicht abgeleitet werden. (Gegenwärtig reicht die Übertragungskapazität für insgesamt 9.200 MW nicht aus. Es können nur etwa 7.300 MW übertragen werden, d.h. 1.900 MW zu wenig.)
3. Der Wirkungsgrad ist unzureichend. (infolge des Kohletransportes um die halbe Welt und der Energiefortleitung verbleibt am Verbrauchsschwerpunkt nur ein Netto-Wirkungsgrad von deutlich < 36 %, d.h. fast ⅔ der Kohle wird nutzlos verheizt.)
4. Die Vorfahrt für erneuerbare Energien wird ausgeschlossen. (Infolge der Kraft-Netzanschlussverordnung ist keine regelnde Einsenkung der neuen Kraftwerke als back up für die Windenergie in unserer Region möglich.)
5. Die Wettbewerbssituation wird nicht verbessert. (Überkapazitäten bringen keine Verbesserung infolge Kraft-NaV und dadurch, dass man den Strom nicht lagern kann.)
6. Der Energiemix wird verschlechtert. (Deutschland z. Z. 46 % Kohle und M-V z.Z. 56 % Kohleanteil an der Elektroenergieerzeugung.)
7. Das Steinkohlekraftwerk ist kein “Schlüssel“ für nachfolgende Industrieansiedlungen. (Ein Prozesswämebedarf muss vor der Kraftwerksauslegung bekannt sein!)
8. Mit dem Steinkohlekraftwerk werden die CO2-Minderungsziele deutlich überschritten. (Leitstudie 2008 des BMU: es dürfen nur 9,8 GW Kohlekraftwerke neu hinzukommen. Derzeit im Bau und genehmigt sind bereits 15,8 GW.)
9. Die CO2-Lagerung bei der Sequestrierung ist wirtschaftlich unmöglich. (Infolge der ungeheuren Masse, des Volumens und keine in der Nähe verfügbaren Lagermöglichkeiten. Steuergelder werden für sinnlose Forschungen verschwendet!)
10. Der Tourismus wird real und im Image nachhaltig geschädigt. (Die eindeutig beliebteste Gesundheits-und Tourismusregion Deutschlands Rügen-Usedom soll einem von Anfang an nicht begründbaren Projekt geopfert werden.)
11. Es werden mehr Arbeitsplätze vernichtet, als neu geschaffen. (Einerseits durch Stilllegung älterer Kraftwerke - Kohlearbeitsplätze werden exportiert - und andererseits durch den Wegfall in der Gesundheits- und Tourismusbranche.)
12. Eine Beeinträchtigung der Naturschutz- und FFH-Gebiete ist nicht auszuschließen. Der zusätzliche Quecksilber- und Kühlwasereintrag überbordet. (Nicht einmal zwingende Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses dürften hierzu hinreichend für die Ausnahmegenehmigung bedingende Kraftwerks-Genehmigung sein.)
Dip.-Ing. Horst Thieme
Impressum: V.i.S.d.P. Bürgerinitiative Greifswald gegen das Steinkohlekraftwerk Lubmin e.V.