Ostsee-Zeitung l Dienstag, 04. November 2008 | Blickpunkt l 315 Wörter
Die Erörterungen zum geplanten Kraftwerk haben gerade erst begonnen, da hagelte es erste Unmutsäußerungen zur Verfahrensweise.
Greifswald Auslöser war die Niederschrift vom ersten Erörterungstag vor einer Woche. Kraftwerksgegner bemängelten, dass Aussagen, Fragen und Antworten vom Protokollführer verknappt oder gar nicht festgehalten worden seien. Klaus Drüner, Arzt aus Göhren auf der Insel Rügen etwa, hatte 16 Fragen zu den Auswirkungen der Kühlwassereinleitung auf die Qualität des Badewassers gestellt. Anlass gaben Untersuchungsergebnisse, die eine verstärkte, gesundheitsgefährdende Vermehrung des Bakteriums Vibro vulnificus nahelegen, sollte der Greifswalder Bodden durch kraftwerksbedingte Kühlwassereinspeisung erwärmt werden.
In der Niederschrift, die ein vom Staatlichen Amt für Umwelt und Natur (StAUN) bestellter Verwaltungsrechtler fertigte, finden sich weder Drüners Fragen, noch Antworten darauf. Der Protokollführer hielt lediglich fest:„Rechtsanwalt... stellt die Herren...Klaus Drüner...vor, die nunmehr zahlreiche Fragen an den Gutachter stellen. Der Gutachter beantwortet die Fragen, die von den vorgenannten Herren gestellt wurden.“ Derlei Verknappungen durchzögen die gesamte Niederschrift beklagten Kraftwerksgegner wie der Rüganer Torsten Jelinski am gestrigen zweiten Erörterungstag in Greifswald. In der Sache wichtige Anmerkungen seien nicht wiedergegeben worden. Das befremde, zumal so eine Niederschrift die Anhörung dokumentieren und somit eine Grundlage der Abwägung sein solle. Auf das ihrer Ansicht nach völlig unzureichende „Protokoll“ reagierten die Bedenkenträger gestern Vormittag mit 19 (!) Anträgen an die Verhandlungsführung. Einige forderten den Abbruch und die Verlegung des Erörterungstermins, andere den Austausch des Protokollführers. Wieder andere beantragten die wortwörtliche Protokollierung des Geschehens...
Der vom StAUN eingesetzte Protokollant hatte gleich zu Beginn der Erörterungen vor einer Woche klar gestellt, dass Bedenkenträger Vorschläge für Ergänzungen der Niederschrift unterbreiten könnten, sollten sie glauben, missverstanden worden zu sein. Darauf nahm das Staatliche Amt gestern bezug, als es über das Gros der Anträge entschied. Man sehe keinen Anlass, die Erörterung abzubrechen und den Protokollführer auszutauschen. Auch die wörtliche Niederschrift lehnte die Behörde strikt ab. Sie sei gesetzlich nicht vorgesehen.
SVEN JESKE