Ergebnisse der öffentlichen Sitzung des Vorstandes der BI Usedom am 26.Sept. 2012

Nachdem RA Krämer aufgrund seiner Akteneinsicht beim STALU nochmals festgestellt hat, dass durch EWN Lubmin als Fortführer des DONG Energy-Antrages zwar keine Gefahr eines Steinkohlekraftwerkes mehr besteht, aber durch das geplante GUD-Kraftwerk weiter mit erheblichen Umweltschäden zu rechnen ist, da keine Wärmeauskopplung vorgesehen ist. Die Investition will EWN nicht selbst vornehmen, sondern diese durch einen Dritten (nicht benennbaren) Beauftragen durchführen lassen. Laut RA Krämer ist demnächst mit einer Auslegung der Unterlagen zu rechnen.

Der Vorstand beschloss:

1. Initiierung einer Kleinen Anfrage im Landtag MV zum Interesse der Landesregierung an der Fortführung des Verfahrens. Festzustellen ist dazu u.a., dass das Verfahren z.B. unnütz Behördenkapazitäten bindet, obwohl bisher nicht zu erkennen ist, dass für die Realisierung des Vorhabens ernsthafte Interessenten gibt. Weiterhin ist zu erkennen, dass der Anspruch der Landesregierung, ein transparentes Verfahren zu gewährleisten, bei der Komplexität (alte und neue Anträge) der Antragsunterlagen nicht zu realisieren ist.

2. Schreiben an MP Sellering u.a. zur Frage, ob die Fortführung des Verfahrens unter Verwendung der alten Unterlagen, die teilweise deutlich älter als drei Jahre sind, überhaupt zulässig ist (was in der Fachwelt umstritten ist). Außerdem kann EWN bisher keinen Investor benennen, dem ein Bescheid zugestellt werden könnte.

3. Antrag an das STALU Stralsund, im Auftrag unserer Mitglieder und als Verfahrensbeteiligte, die Genehmigungsverfahren zum GUD III-EWN Lubmin (vormals DONG Energy Steinkohle­Kraftwerk) umgehend ohne Erteilung von Genehmigungen abzuschließen.

Die nächste Mitgliederversammlung soll bis Ende 2012 durchgeführt werden, jedoch erst nach Eingang entsprechender Antworten der obigen Adressaten und nach Sichtung der in den nächsten Wochen evtl. erneut öffentlich ausliegenden Antragsunterlagen der EWN.