Arndt Müller, BUND Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Der Stand des Genehmigungsverfahrens:
Die Errichtung und der Betrieb des Kohlekraftwerkes bedarf insgesamt einer Genehmigung nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es handelt sich um eine gebundene Entscheidung, keine Ermessensentscheidung.Das bedeutet, dass die Genehmigung erteilt werden muss, wenn die formellen und materiellen Voraussetzungen vorliegen ...
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