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Ostsee-Zeitung l Donnerstag, 20. November 2008 | Mecklenburg-Vorpommern l 372 Wörter
Meiler Lubmin: EU steht auf der Bremse

Nach Ansicht des Anwalts der Kraftwerksgegner, Peter Kremer, drohen dem Land millionenschwere Forderungen auf Schadensersatz bei Ablehnung des Projekts.

Greifswald (dpa/ddp/OZ) Die Genehmigungsbehörde für das umstrittene Steinkohlekraftwerk in Lubmin kommt nach Auffassung des Anwalts der Kraftwerksgegner, Peter Kremer, an einer Ablehnung des Großprojekts kaum noch vorbei. Der Bau verstoße mit dem Quecksilbereintrag in den Greifswalder Bodden gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie und mit den Stickstoffimmissionen in die Natur gegen das EU-Naturschutzrecht.

Auch sei bereits mit dem Risiko eines Anstiegs der gefährlichen Vibrionen-Bakterien im Greifswalder Bodden der Besorgnisgrundsatz verletzt, zählte Kremer gestern am Rande der letzten Anhörungsrunde zum Bau des geplanten rund 2,3 Milliarden teuren Kraftwerks einige der möglichen Versagensgründe auf.

„Ich bin überzeugt, dass das Kraftwerk genehmigungsfähig ist“, entgegnet Dong-Projektleiter Peter Gedbjerg.

NDR 1 Radio MV berichtete gestern, dass Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) die CDU-Fraktion darüber informiert habe, dass eine Wartezeit für das Projekt zwischen sechs Monaten und zwei Jahren denkbar sei. Grund sei eine Verzögerung der Stellungnahme der EU-Kommission aus Brüssel. Ohne könne laut Sellering keine Entscheidung gefällt werden. Zudem wolle auch Polen am Verfahren beteiligt werden. Dem Bericht zufolge spricht das Umweltministerium von „atmosphärischen Störungen“.

Nach Auffassung des Gegner-Anwalts Kremer drohen dem Land Schadensersatzforderungen durch den Investor, sollte die Behördenentscheidung zum Bau durch Gerichte gekippt werden. „Nur eine gerichtsfeste Entscheidung kann das Land vor millionenschweren Schadensersatzforderungen schützen“, sagte Kremer. Die Umweltverbände haben bereits angekündigt, im Falle einer Genehmigung zu klagen. Grundsätzlich drohten zwei Szenarien: Würden das Oberverwaltungs- und Bundesverwaltungsgericht eine mögliche Behördengenehmigung kippen, könnte Dong aufgrund des Amtshaftungsrechtes Schadensersatzansprüche über die Summe geltend machen, die bereits verbaut worden sei. Ein Verfahren könnte, so Kremer, zwei Jahre dauern. „Dann ist möglicherweise die Hälfte der Investitionssumme bereits verbaut.“ Für wahrscheinlicher hält er, dass die Genehmigungsbehörde den Bau wegen mehrfachen Verstoßes gegen EU-Recht versagt. Bei einer erfolgreichen Klage durch Dong gegen die Entscheidung könnte der Investor versuchen, seinen über die Dauer des Klageverfahrens entgangenen Gewinn einzufordern. Dies könnten ebenfalls millionenschwere Forderungen sein, wie Kremer sagt.

Derweil planen Wirtschaftsverbände und die IG Bergbau Chemie Energie am Freitag ab 13 Uhr eine Demo mit rund 1000 Dong-Befürwortern in Greifswald. Treff: das BIG Bildungszentrum in der Feldstraße. 

MARTINA RATHKE

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